INTRASTAT
Die Intrahandelsstatistik (kurz Intrastat) dient der statistischen Erhebung des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union und ist von Unternehmen für Versendungen und Eingänge zwischen den Mitgliedstaaten vorzunehmen.
Die Meldepflicht an das Statistische Bundesamt gilt ab einem Wert von 500.000 EUR für Versendungen und ab einem Wert von 800.000 EUR für Eingänge im Vorjahr in bzw. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Werden diese Werte im laufenden Jahr überschritten, ist ab dem Monat die Intrastat Meldung vorzunehmen, ab dem die Wertgrenzen überschritten werden.
Für die Meldung wird u.a. die Geschäftsart, die Warennummer, Ursprungsland, Rechnungsbetrag, Gewicht und Umsatzsteuer-Identnummer des Warenempfängers zu den Lieferungen benötigt.
Ist Ihr Unternehmen von der Meldepflicht betroffen, können wir auch die Intrastat Meldungen für Sie übernehmen. Hierfür benötigen wir die Daten von Ihnen entweder als Excel-Datei, Papierform oder per E-Mail übermittelt.