ZOLLPRÄFERENZEN
Die Europäische Union hat mit vielen verschiedenen Ländern und Gebieten Präferenzabkommen geschlossen, die den Handel fördern sollen. Dabei räumen sich die Abkommenspartner gegenseitige Zollvergünstigungen ein, sofern es sich um Waren mit Präferenzursprung handelt. Dieser Präferenzursprung muss von den Unternehmen ermittelt werden und ergibt sich entweder aus der vollständigen Gewinnung einer Ware in dem Gebiet oder der ausreichenden Be- oder Verarbeitung gemäß Verarbeitungslisten.
Da sich die meisten Waren aus mehreren Teilen und Materialien zusammensetzen, ist anhand der Warentarifnummer in Verbindung mit der Bearbeitungsliste und häufig einer Artikelstückliste der präferenzielle Ursprung der Ware zu ermitteln. Hierbei ist es gegebenenfalls nötig Lieferantenerklärungen von Vorlieferanten aus der EU anzufordern.
Wie können wir Sie im Bereich Präferenzen unterstützen?
Für die zweifelsfreie Ermittlung des Präferenzursprungs einer Ware sind die Präferenzbedingungen zu ermitteln, Lieferantenerklärungen sind von Vorlieferanten anzufordern und auf fehlerfreie Ausstellung zu prüfen. Diese Daten sind anschließend in Ihrem Materialstamm einzupflegen und die Präferenzkalkulation durchzuführen. Bei all diesen Schritten können wir Sie unterstützen oder einzelne Schritte auch ganz abnehmen.
Darüber hinaus werden Sie möglicherweise ebenfalls von Kunden um Lieferantenerklärungen zu Ihren Verkaufsartikeln gebeten, wobei wir Ihnen Arbeit abnehmen können.